Behandlungspflege

Für die Behandlungspflege ist die Krankenkasse zuständig.

Alle Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden müssen, sind der Behandlungspflege zuzuordnen.

Auszug aus der Leistungsbeschreibung der Behandlungspflege:
  • Bedienen von medizinischen Geräten
  • Negativ- und Positivrespiratoren
  • Überwachungsgeräte aller Art
  • Sauerstoffkonzentrator, Flüssigsauerstoff
  • Inhalationsgeräte
  • Absauggeräte
  • Kontrolle aller Einstellungen der medizinischen Geräte
  • Überwachen der Vitalzeichen und Krankenbeobachtung
  • Orales und tracheales Absaugen
  • Trachealkanülenwechsel
  • Verbandswechsel aller Art
  • Legen von Einmal- und Dauerkathetern
  • PEG- und Ernährungssondenüberwachung
  • Inhalationen
  • Physikalische Atemtherapie
  • Drainagelagerungen in Verbindung mit Vibration und Abklopfen
  • Anlegen von Lagerungsschienen, Schalen und sonstigen Hilfsmitteln
  • Injektionen
  • Infusionstherapien
  • Arbeiten mit Therapiebetten
  • Anleitung von Angehörigen
  • Verrichtungen von anfallenden Wartungsarbeiten z. B. Schlauchsystemwechsel
  • Einhalten der Hygienevorschriften, Durchführen von Hygienemaßnahmen