Behandlungspflege
Für die Behandlungspflege ist die Krankenkasse zuständig.Alle Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden müssen, sind der Behandlungspflege zuzuordnen.
Auszug aus der Leistungsbeschreibung der Behandlungspflege:
- Bedienen von medizinischen Geräten
- Negativ- und Positivrespiratoren
- Überwachungsgeräte aller Art
- Sauerstoffkonzentrator, Flüssigsauerstoff
- Inhalationsgeräte
- Absauggeräte
- Kontrolle aller Einstellungen der medizinischen Geräte
- Überwachen der Vitalzeichen und Krankenbeobachtung
- Orales und tracheales Absaugen
- Trachealkanülenwechsel
- Verbandswechsel aller Art
- Legen von Einmal- und Dauerkathetern
- PEG- und Ernährungssondenüberwachung
- Inhalationen
- Physikalische Atemtherapie
- Drainagelagerungen in Verbindung mit Vibration und Abklopfen
- Anlegen von Lagerungsschienen, Schalen und sonstigen Hilfsmitteln
- Injektionen
- Infusionstherapien
- Arbeiten mit Therapiebetten
- Anleitung von Angehörigen
- Verrichtungen von anfallenden Wartungsarbeiten z. B. Schlauchsystemwechsel
- Einhalten der Hygienevorschriften, Durchführen von Hygienemaßnahmen


